Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dressurtraining Wolsdorff

Stand: 07.1.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Nicola Katharina Wolsdorff – Dressurtraining Wolsdorff
Obere Trift 276

2722 Weikersdorf am Steinfelde

Office@dressurtraining.at

– nachfolgend „Anbieterin“ genannt –

und ihren Kundinnen und Kunden über Reitunterricht, Dressurtraining, Trainingsprogramme, Reitstundenpakete, Videoanalysen, Online-Live-Reitunterricht, über Pivo oder vergleichbare Systeme durchgeführten Reitunterricht, Beratungen, Kurse, Webinare sowie sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.



2. Vertragsabschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, auf Social Media oder in sonstigen Werbemitteln stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Ein Vertrag kann insbesondere durch persönliche Vereinbarung, telefonisch, per E-Mail, über ein Buchungssystem oder durch Annahme eines individuellen Angebotes zustande kommen.

Der konkrete Leistungsumfang, Preis, Beginn und gegebenenfalls die Laufzeit des gebuchten Trainings ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.

Die Kundin bzw. der Kunde erhält vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen.



3. Art und Umfang der Leistungen

Die Anbieterin bietet insbesondere individuellen Reitunterricht und Dressurtraining an.

Der Unterricht kann

  • vor Ort,
  • per Live-Videoübertragung,
  • über Pivo oder vergleichbare technische Systeme,
  • anhand eingesandter Trainingsvideos,
  • durch Trainingspläne,
  • in Form von theoretischer Beratung oder
  • als Kombination mehrerer dieser Leistungen

erbracht werden.

Bei Trainingsprogrammen oder Paketen ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus dem jeweils gebuchten Angebot.

Die Anbieterin ist berechtigt, Trainingsinhalte an den Ausbildungsstand von Pferd und Reiter, den aktuellen Trainingszustand, gesundheitliche Einschränkungen des Pferdes sowie sonstige fachlich relevante Umstände anzupassen.

Ein bestimmter sportlicher Erfolg, eine bestimmte Turnierleistung oder das Erreichen einer bestimmten Lektion innerhalb einer bestimmten Zeit wird nicht geschuldet.



4. Mitwirkungspflichten und Sicherheit

Die Kundin bzw. der Kunde ist verpflichtet, die Anbieterin über Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung des Trainings relevant sind.

Hierzu gehören insbesondere gesundheitliche Einschränkungen von Reiter oder Pferd, bekannte Erkrankungen, Verletzungen, Lahmheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder sonstige sicherheitsrelevante Besonderheiten.

Die Entscheidung, ob ein Pferd aus gesundheitlicher Sicht gearbeitet oder geritten werden darf, obliegt im Zweifel einem Tierarzt.

Die Kundin bzw. der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass Pferd, Ausrüstung, Reitplatz bzw. Trainingsumgebung für die jeweilige Einheit geeignet und sicher sind.

Beim Online-Live-Reitunterricht liegt die unmittelbare Kontrolle über Pferd, Umgebung und technische Einrichtung bei der Kundin bzw. beim Kunden. Anweisungen sind nur umzusetzen, soweit dies in der konkreten Situation sicher möglich ist.

Das Tragen einer geeigneten Reitkappe wird ausdrücklich vorausgesetzt.



5. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Buchungsvorgang vereinbarten Preise.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der vereinbarte Betrag nach Rechnungslegung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.

Bei vereinbarter Ratenzahlung bleibt der Gesamtpreis des gebuchten Programms geschuldet. Eine Ratenzahlung stellt lediglich eine Vereinbarung über die Zahlungsweise dar und berechtigt nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages oder zur Einstellung noch offener Raten.

Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben davon unberührt.



6. Terminvereinbarung und Absage von Reitstunden

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Kann eine Kundin bzw. ein Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, muss die Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

Rechtzeitig abgesagte Termine können – sofern innerhalb der jeweiligen Paketlaufzeit Kapazitäten vorhanden sind – neu vereinbart werden.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen gilt die Einheit grundsätzlich als konsumiert und wird vollständig verrechnet bzw. vom bestehenden Stundenkontingent abgezogen.

Eine davon abweichende Kulanzregelung kann im Einzelfall schriftlich vereinbart werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.



7. Laufzeit und Verbrauch von Reitstundenpaketen

Reitstunden, Betreuungseinheiten und sonstige Leistungen aus Paketen oder Trainingsprogrammen müssen grundsätzlich innerhalb des im Angebot oder Vertrag angegebenen Zeitraums konsumiert werden.

Nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit konsumierte Einheiten verfallen nach Ende des vereinbarten Zeitraums, sofern die Nichtinanspruchnahme aus dem Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden stammt.

Eine Übertragung, Verlängerung, Unterbrechung oder Verschiebung eines Paketes ist nur aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit der Anbieterin möglich.

Kulanzentscheidungen der Anbieterin in einem Einzelfall begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Regelung in zukünftigen Fällen.



8. Verletzung oder Erkrankung des Pferdes

Eine Verletzung, Erkrankung oder vorübergehende Nichtreitbarkeit des Pferdes führt nicht automatisch zu einer Beendigung des Vertrages oder zur Rückerstattung des Paketpreises.

Die Kundin bzw. der Kunde hat die Anbieterin in einem solchen Fall unverzüglich schriftlich zu informieren.

Je nach Dauer und Art der Erkrankung oder Verletzung kann individuell schriftlich vereinbart werden, beispielsweise

  • das Trainingsprogramm für einen bestimmten Zeitraum zu pausieren,
  • die Laufzeit angemessen zu verlängern,
  • Termine zu verschieben,
  • vorübergehend theoretische Einheiten, Trainingsplanung oder Videoanalyse durchzuführen oder
  • eine andere geeignete Lösung zu vereinbaren.

Eine solche Änderung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit der Anbieterin.

Eine Verletzung oder Erkrankung des Pferdes begründet für sich allein grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits vereinbarter oder bezahlter Entgelte, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder eine individuelle Vereinbarung etwas anderes vorsehen.



9. Verhinderung der Anbieterin

Muss eine vereinbarte Reitstunde oder Betreuungseinheit von der Anbieterin abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten bzw. die betreffende Einheit dem bestehenden Kontingent wieder gutgeschrieben.

Bei längerfristiger Verhinderung der Anbieterin wird gemeinsam eine angemessene Lösung hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

Gesetzliche Ansprüche der Kundin bzw. des Kunden bleiben unberührt.



10. Trainingsprogramme mit bestimmter Laufzeit

Trainingsprogramme werden regelmäßig für einen im Angebot bestimmten Zeitraum und mit einem entsprechend reservierten Betreuungskontingent angeboten.

Bei einem auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Trainingsprogramm endet der Vertrag grundsätzlich mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Eine ordentliche vorzeitige Kündigung eines für eine bestimmte Dauer gebuchten Programms ist – soweit gesetzlich zulässig und soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde – ausgeschlossen.

Die bloße Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch die Kundin bzw. den Kunden führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung des vereinbarten Gesamtpreises.

Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere gesetzliche Rücktrittsrechte sowie Rechte bei nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen, bleiben unberührt.



11. Rücktritt bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Soweit ein Vertrag mit einer Verbraucherin bzw. einem Verbraucher im Fernabsatz abgeschlossen wird und keine gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht besteht, kann die Verbraucherin bzw. der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine eindeutige Erklärung über den Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Erklärung kann insbesondere per E-Mail an

office@dressurtraining.at

übermittelt werden.

Die gesetzlichen Informationspflichten und sonstigen zwingenden Vorschriften des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) bleiben unberührt.



12. Beginn der Leistung während der Rücktrittsfrist

Wünscht die Kundin bzw. der Kunde ausdrücklich, dass mit einer rücktrittsfähigen Dienstleistung bereits innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist begonnen wird, wird diese Zustimmung gesondert eingeholt.

Wird nach ausdrücklichem Verlangen bereits während der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung begonnen und macht die Kundin bzw. der Kunde anschließend von einem bestehenden Rücktrittsrecht Gebrauch, kann für die bis zum Rücktritt ordnungsgemäß erbrachten Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen ein anteiliges Entgelt anfallen.

Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn die Kundin bzw. der Kunde dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt und die erforderliche Kenntnisnahme über den Verlust des Rücktrittsrechts erklärt hat.

Diese Erklärungen werden – soweit gesetzlich erforderlich – gesondert von diesen AGB eingeholt.



13. Dienstleistungen mit festem Termin oder festem Zeitraum

Für bestimmte Dienstleistungen sieht das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz Ausnahmen vom gesetzlichen Rücktrittsrecht vor.

Soweit es sich bei einer gebuchten Leistung um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt und für die Vertragserfüllung ein bestimmter Termin oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist und damit die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG erfüllt sind, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG.

Ob diese gesetzliche Ausnahme anwendbar ist, richtet sich nach der konkret gebuchten Leistung und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.



14. Freiwillige Stornierung nach Ablauf eines Rücktrittsrechts

Besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht mehr oder ist die gesetzliche Rücktrittsfrist bereits abgelaufen, besteht kein allgemeiner Anspruch darauf, ein gebuchtes Trainingsprogramm oder Paket aus persönlichen Gründen zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zurückzuerhalten.

Die Anbieterin kann jedoch im Einzelfall aus Kulanz einer Vertragsänderung, Unterbrechung, Laufzeitverlängerung oder anderen Lösung zustimmen.

Eine solche Kulanzvereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung und begründet keinen Anspruch für andere oder zukünftige Fälle.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.



15. Verantwortung für den Trainingserfolg

Reitausbildung ist ein langfristiger Prozess, dessen Entwicklung von zahlreichen Faktoren abhängig ist.

Hierzu gehören insbesondere Ausbildungsstand, Gesundheit, Charakter und körperliche Voraussetzungen des Pferdes sowie Erfahrung, Umsetzung und Trainingshäufigkeit der Reiterin bzw. des Reiters.

Die Anbieterin schuldet daher eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten sportlichen oder reiterlichen Erfolg.



16. Haftung

Reiten und der Umgang mit Pferden sind mit typischen, auch bei sorgfältigem Verhalten nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden.

Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, die eigenen Fähigkeiten, den Zustand des Pferdes und die jeweilige Trainingssituation angemessen zu berücksichtigen und auf erkennbare Gefahren hinzuweisen.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen gelten.

Eine Haftung für Personenschäden wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

Ebenso bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen und die Haftung für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unberührt.



17. Technische Voraussetzungen bei Online-Live-Reitunterricht

Bei Reitunterricht über Pivo, Smartphone, Videokonferenz oder vergleichbare technische Systeme ist die Kundin bzw. der Kunde für eine geeignete Internetverbindung, ein funktionsfähiges Endgerät sowie eine sichere Positionierung der technischen Geräte verantwortlich.

Vorübergehende technische Störungen werden nach Möglichkeit gemeinsam behoben.

Kann eine Einheit aufgrund eines technischen Problems auf Seiten der Anbieterin nicht sinnvoll durchgeführt werden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin vereinbart.

Bei technischen Problemen aus dem Verantwortungsbereich der Kundin bzw. des Kunden besteht kein automatischer Anspruch auf einen Ersatztermin. Im Einzelfall kann eine kulante Lösung vereinbart werden.



18. Urheberrecht und Weitergabe von Unterlagen

Von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Trainingspläne, Videos, Audiodateien, Kursunterlagen, Arbeitsblätter und sonstige Inhalte sind – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich zur persönlichen Nutzung durch die jeweilige Kundin bzw. den jeweiligen Kunden bestimmt.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder entgeltliche bzw. unentgeltliche Bereitstellung für Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Anbieterin nicht gestattet.



19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung befinden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung auf dieser Website.



20. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss jener Verweisungsnormen, die zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.

Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers nicht entzogen werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.



Muster-Rücktrittsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen bzw. von ihm zurücktreten wollen, können Sie folgende Erklärung verwenden:

An:
Nicola Katharina Wolsdorff – Dressurtraining Wolsdorff
Obere Trift 276

2722 Weikersdorf am Steinfelde

Österreiche

Hiermit erkläre ich, dass ich von dem von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung zurücktrete:

Dienstleistung: ______________________

Bestellt/Vertrag abgeschlossen am: ______________________

Name: ______________________

Anschrift: ______________________

Datum: ______________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________